BGH: Positive Fortbestehensprognose kraft Patronatserklärung?
BGH: Positive Fortbestehensprognose kraft Patronatserklärung?
Der BGH hat in einem Urteil vom 13.07.2021 (II ZR 84/20) die Anforderungen an die Fortbestehensprognose gem. § 19 Abs. 2 Satz 1, 2. HS InsO präzisiert. Eine »weiche« Patronatserklärung kann nur ausnahmsweise eine positive Fortbestehensprognose begründen. Stets ist als Basis für eine positive Fortbestehensprognose ein »aussagekräftiger« Ertrags- und Finanzplan zwingend.
Rechtsanwältin, Dr. Sandra Körner, Partnerin der RST Beratung, Köln
Rechtsanwalt, Dr. Dietmar Rendels, Partner der RST Beratung, Köln
Quelle: INDat Report 07_2021, S. 58-60
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